AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jobgermany

Internationale Arbeitsvermittlung

Inhaber Victor Kraslavskiy



1. Anwendung

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Jobgermany Internationale Arbeitsvermittlung Inhaber Victor Kraslavskiy, Luisenstr. 1, 79410 Badenweiler (nachfolgend: Jobgermany) und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien dieses Vertrages, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

2. Vertragserfüllung

Jobgermany vermittelt internationale Bewerber in Beschäftigungsverhältnisse in Unternehmen in Deutschland. Im Sinne dieses Vertrages gilt eine Beschäftigung dann als vermittelt, wenn unter Mitwirkung oder Mitverursachung des Jobgermany ein Vertrag über ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Bewerber und dem jeweiligen Arbeitgeber zustande gekommen ist.

3. Leistungen des Jobgermany

Jobgermany berät die Bewerber und die Arbeitgeber bei allen notwendigen Formalitäten bei der Beantragung von Berufserlaubnissen, Arbeitserlaubnissen, Aufenthaltserlaubnissen im Zusammenhang mit Bewerbungs- und Einstellungsprozess.

3.1 Bewerber

Diese Arbeitsvermittlung umfasst vollumfänglich jene Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Diese umfassen insbesondere die Suche nach passfähigen Stellenprofilen und Arbeitgebern zum Bewerber, die Prüfung von Bewerbungsunterlagen und Stellenprofilen, die Prüfung der Bewerber und Arbeitgeber im Hinblick auf vermittlungsrelevante Umstände, die Kontaktherstellung zwischen Bewerber und potentiellen Arbeitgebern.

Jobgermany gibt keine Garantie, den Bewerber abschließend in eine Beschäftigung zu vermitteln. Darüber hinaus übernimmt Jobgermany keine Kosten des Bewerbers im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines Bewerbungsgesprächs und keine Kosten im Zusammenhang mit Übersetzungen, Beglaubigungen und Visafragen. Sämtliche Aufwendungen hierfür hat der Bewerber selbst zu tragen.

Jobgermany übernimmt keine Reisekosten, Unterkunftskosten oder Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Reise zum Bewerbungsgespräch und/oder vom Bewerbungsgespräch entstehen.

3.2 Arbeitgeber

Die Arbeitsvermittlung umfasst vollumfänglich jene Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Diese umfassen insbesondere die Kontaktherstellung zwischen Bewerber und dem potenziellen Arbeitgeber, eine Personalberatung hinsichtlich der Arbeitnehmersuche, die Erstellung einer Bewerbervorauswahl und ggf. ein Beisitz bei Vorstellungs-, Eignungs- und/oder Einstellungsgesprächen. Jobgermany kann und wird keine Garantie geben, dem Arbeitgeber abschließend einen Bewerber zur Festanstellung zu vermitteln. Darüber hinaus übernimmt Jobgermany keine Kosten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines Bewerbungsgesprächs. Sämtliche Aufwendungen hierfür hat der Arbeitgeber selbst zu tragen. Jobgermany übernimmt weder die Beratung noch die Vermittlung von Fahrgelegenheiten zum Bewerbungsgespräch und/oder vom Bewerbungsgespräch.

4. Vergütung

4.1 Bewerber

Der Bewerber verpflichtet sich, Jobgermany vom Bestehen eines Arbeitsvertrages unverzüglich – spätestens aber 14 Kalendertage nach dessen Abschluss – unter Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages/Vertrages in Kenntnis zu setzen.

4.2 Arbeitgeber

Sofern Jobgermany dem Arbeitgeber abschließend ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt, erhält Jobgermany vom Arbeitgeber eine Vergütung in Höhe der vertraglichen Vereinbarung.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Jobgermany vom Bestehen eines Arbeitsvertrages unverzüglich – spätestens aber 14 Kalendertage nach dessen Abschluss – in Kenntnis zu setzen. Der Vergütungsanspruch Jobgermany für ein nach Vertragsende zustande gekommenes Beschäftigungsverhältnis wird durch die Beendigung des geschlossenen Vermittlungsvertrages nicht berührt, soweit Jobgermany vor Vertragsende Tätigkeiten entfaltet hat, die ursächlich oder mitursächlich für die Vermittlung waren.

Der Vergütungsanspruch des Jobgermany entsteht auch, falls zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber ein anderweitiges (z.B. freies Dienstverhältnis) Rechtsverhältnis abgeschlossen wird. Die Regelungen dieser AGB geltend in diesem Fall entsprechend.

5. Rechte

5.1 Bewerber

Der Bewerber kann jederzeit seine persönlichen Vorstellungen zur gewünschten Vermittlungsaktivität einbringen. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und den Erfordernissen des Vermittlungsprozesses können diese gemeinsam umgesetzt werden. Der Bewerber kann einen Stellenvorschlag dem Jobgermany unter gewichtiger, belegbarer Begründung ablehnen. Weiterhin kann dem Bewerber jederzeit Einsicht in die aktuellen Vermittlungstätigkeiten bzgl. seiner Person gewährt werden.

5.2 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann jederzeit seine persönlichen Vorstellungen zur gewünschten Vermittlungsaktivität einbringen. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und den Erfordernissen des Vermittlungsprozesses können diese gemeinsam umgesetzt werden. Der Arbeitgeber kann einen ausgewählten Kandidaten des Jobgermany zur Besetzung vakanter Stellen unter gewichtiger, belegbarer Begründung ablehnen. Weiterhin kann dem Arbeitgeber jederzeit Einsicht in die aktuellen Vermittlungstätigkeiten bzgl. seines Auftrages gewährt werden.

6. Pflichten

6.1 Bewerber

Der Bewerber ist verpflichtet, dem Jobgermany sämtliche für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Insbesondere ist er verpflichtet, die vom Jobgermany bereitgestellten Formulare/Personalbögen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Bewerber ist des Weiteren verpflichtet, Jobgermany unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Werktagen zu informieren, wenn er ein Arbeitsverhältnis eingegangen ist, welches nicht vom Jobgermany vermittelt wurde und ein Grund eingetreten ist, der einer erfolgreichen Vermittlung entgegensteht. Der Bewerber ist verpflichtet, Jobgermany unaufgefordert und unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Werktagen, detailliert über das Ergebnis der vom Jobgermany vermittelten Vorstellungsgespräche zu informieren.

Der Bewerber gestattet dem Jobgermany ausdrücklich zum Zwecke der Stellenvermittlung die ihm überlassenen Bewerbungsunterlagen potenziellen Arbeitgebern vorzulegen. Dies beinhaltet, dass diese Bewerbungsunterlagen bei diesen Arbeitgebern für die Dauer des Auswahlprozesses in elektronischer Form und in Ausdrucken gespeichert und bearbeitet werden. Der Bewerber ist verpflichtet, alle festgelegten Termine, sowohl Termine mit dem Jobgermany wie auch Termine mit potenziellen Arbeitgebern aus der Vermittlungstätigkeit des Jobgermany, wahrzunehmen. Eine Verhinderung ist ohne Verzug dem Jobgermany anzuzeigen. Der Bewerber hat die Kenntnis des Arbeitgebers nicht zur direkten Bewerbung unter Umgehung des Jobgermany zu missbrauchen und ferner die Unternehmensdaten und Vermittlungsabläufe des Jobgermany strengvertraulich zu behandeln.

6.2 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle für den Auftrag der Personalvermittlung benötigten Informationen und Daten dem Jobgermany zur Verfügung zu stellen. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber vom Jobgermany zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Jobgermany. Diese Unterlagen und alle darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte, außer an andere potenzielle Arbeitgeber und hier ausschließlich in Absprache mit dem Jobgermany, sowie eine Vervielfältigung sind unzulässig. Vermittlungsvorschläge, die durch Jobgermany dem Bewerber und/oder dem Arbeitgeber unterbreitet werden, sind ausschließlich für diese vorgesehen.

7. Haftung

Alle den Bewerbern und den Arbeitgeber betreffenden Angaben beruhen auf deren Auskünften und Informationen. Jobgermany übernimmt deshalb keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Jobgermany übernimmt für die Eignung eines dem Arbeitgeber vorgestellten Bewerbers und Arbeitgebers keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr. Jobgermany kann nicht garantieren, dass ein vorgeschlagener Bewerber und Arbeitgeber nicht anderweitig vermittelt wird bzw. sich anderweitig entscheidet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und aus jedem sonstigen Rechtsgrunde gegenüber Jobgermany ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.  

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Prüfung von Referenzen einschließlich der Bestätigung von beruflichen oder akademischen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines vom Jobgermany vorgestellten Bewerbers selbst bzw. durch bevollmächtigte Mitarbeiter oder Dritte überzeugen, bevor er mit den vorgestellten Bewerbern kontrahiert.

Jobgermany trägt die Verantwortung für die etwa notwendige Beschaffung von Arbeits- oder anderen Erlaubnissen, insbesondere auch für die Rechtmäßigkeit der Aufträge, die sie an die vom Jobgermany vorgestellten Bewerber ggf. erteilt. Dies gilt nicht, wenn hiervon einzelvertraglich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Jobgermany haftet nicht für Handlungen des Bewerbers, die zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden könnten.

8. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vermittlungsvertrages ist, soweit nicht anders und schriftlich vereinbart, als unbegrenzt zu erachten.

9. Kündigung des Vertrages

Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages liegt für Jobgermany insbesondere vor, wenn der Bewerber und/oder der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt/nachkommen.

Der Vergütungsanspruch des Jobgermany für ein nach Vertragsende zustande gekommenes Beschäftigungsverhältnis wird durch die Beendigung dieses Vertrages nicht berührt, soweit Jobgermany vor Vertragsende Tätigkeiten entfaltet hat, die ursächlich oder mitursächlich für die Vermittlung waren. Jobgermany ist außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Bewerber und/oder der Arbeitgeber Tatsachen, die für die Vermittlung von Belang sind, entweder verschwiegen oder hierüber falsche Angaben gemacht hat.

10. Datenschutz

10.1 Bewerber

Der Bewerber gestattet dem Jobgermany die Aufnahme und Speicherung seiner Personen bezogenen Daten in eine elektronische Datenbank und die Weitergabe an Kooperationspartner des Jobgermany, soweit sie zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendig sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Der Bewerber erklärt sich überdies damit einverstanden, dass ausgewählte Angaben, die insbesondere zur Stellenvermittlung notwendig sind, anonymisiert (ohne Namen, Anschrift und unmittelbar die Person kenntlich machende Angaben) und in einem Medium, wie beispielsweise dem Internet, veröffentlicht werden. Der Bewerber ermächtigt Jobgermany zum Zwecke der Durchführung des Vermittlungsvertrages Informationen bei dem aktuellen bzw. potenziellen Arbeitgeber einzuholen. Jobgermany verpflichtet sich, ihr von Bewerbern zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellte Unterlagen – unter anderem Lebensläufe, Zeugnisse, Zertifikate und Bewerbungsschreiben – für Dritte unzugänglich aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich an den Bewerbern herauszugeben bzw. zu löschen. Jobgermany erhebt, verarbeitet und nutzt die im Zuge ihrer Vermittlung erhaltenen Daten nur, soweit dies für die Verrichtung ihrer Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Bewerbers erfolgt mit dessen Einwilligung. Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit es nach dem Zweck dieses Vertrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten des Bewerbers werden spätestens drei Jahre nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit durch Jobgermany gelöscht.

10.2 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber gestattet dem Jobgermany die Aufnahme und Speicherung unternehmensbezogener und vermittlungsrelevanter Daten in eine elektronische Datenbank des Jobgermany und die Weitergabe an Kooperationspartner des Jobgermany, soweit sie zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendig sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Der Arbeitgeber erklärt sich überdies damit einverstanden, dass ausgewählte Angaben, die insbesondere zur Personalvermittlung notwendig sind, ggf. anonymisiert (ohne Namen und Anschrift) und in einem Medium, wie beispielsweise dem Internet, veröffentlicht werden. Jobgermany verpflichtet sich, ihr vom Arbeitgeber zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellte Unterlagen für Dritte unzugänglich aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich an den Arbeitgeber herauszugeben. Jobgermany erhebt, verarbeitet und nutzt die im Zuge ihrer Vermittlung erhaltenen Daten nur, soweit dies für die Verrichtung ihrer Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Erhebung, Nutzung und Verarbeitung unternehmensbezogener Daten des Arbeitgebers erfolgt mit dessen Einwilligung. Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit es nach dem Zweck dieses Vertrages erforderlich ist. Unternehmensbezogene Daten des Arbeitgebers werden spätestens drei Jahre nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit durch Jobgermany gelöscht.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Müllheim (Baden). Für alle Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Auftrag und dessen Durchführung ergeben, gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Stand 08.04.2022